Seit 26. Juni 2012 brauchen Kinder einen eigenen Kinderreisepass für Auslandsreisen – auch innerhalb der EU
Ist der Sommerurlaub am Gardasee oder in Tirol schon gebucht? Kurz mal zum Wandern ins Kaisertal oder zum Klettern nach Arco? Dann gibt’s seit dem 26. Juni 2012 eine Neuerung, wenn Ihr mit der Familie unterwegs seid. Denn seit diesem Datum sind die Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Das heißt, dass Kinder jetzt ihren eigenen Kinderreisepass für den Grenzübertritt benötigen.
Das interessante dabei ist, dass diese Regelung auch innerhalb der EU gilt, somit natürlich auch für Österreich und Italien. Die Ausweispflicht gilt ab der Geburt, also auch schon für Babys.
Da der Stichtag kurz vor der Hauptreisezeit der Sommerferien liegt, bietet es sich sicher an, schon mal nachzuschauen, ob Eure Kinder schon einen eigenen Reisepass haben und ob der noch gültig ist. Wenn nicht, ist es sicher eine gute Idee, ihn frühzeitig zu beantragen, denn der Andrang beim Passamt könnte unmittelbar vor der Reisesaison größer werden.
Genauere Informationen bekommt Ihr bei der Passbehörde Eurer Gemeinde, wo Ihr den Kinderreisepass auch beantragen könnt. Bayerische Eltern finden unter Behördenwegweiser Bayern – Kinderreisepass detaillierte Informationen. Für die anderen Bundesländer wird es entsprechende Infos auch geben, sonst seht einfach auf der Homepage Eures Wohnortes nach.